Die Weimarer Republik ab 1919
Die Nachkriegszeit im deutschen Reich brachte eine parlamentarische Demokratie hervor. Die neu gegründete Staatsform bzw. der Parlamentarismus traf in der Bevölkerung auf keinerlei Zustimmung, dies förderte die Entwicklung von links wie auch rechts Extremisten bzw. extremistischer Gruppierungen die meist gewalttätigen Aufstände anführten. Um 1924 Stabilisierte sich die Lage in der Republik, bis 1929 begeisterte der Aufschwung die Wirtschaft und das kulturellen Leben. Diese Jahre bekamen auch den Namen “Goldene Zwanziger”. Im Oktober 1929 erfasste die Weltwirtschaftskrise auch die Weimarer Republik. Die Frustartion der Bevölkerung während der Krisenzeit schlug sich in den Wahlergebnissen der Reichstagwahl vom 14. September 1929 nieder. Die Nationalsozialisten steigerten ihre Wahlergebnisse auf über 18%, die auch offen den Sturz des parlamentarischen Systems anstrebten. Bis in das Jahr 1930 kam trotz heftiger Bemühungen keine arbeitsfähige parlamentarische Regierung zu Stande, zunächst sollte von Heinrich Brüning eine Minderheitsregierung gebildet werden. Brünnings Macht hatte den Umfang des Reichspräsidenten er konnte Notverordnungen erlassen und auch den Reichstag auflösen, später wurde Brüning zum Rücktritt gedrängt. Das entstandene Kabinett unter Reichspräsident Franz von Papen setzte er selbst am 20. Juli 1932 Staatsstreichartig ab. Bei den Anschliessenden Reichstagswahlen am 31. Juli 1931 erhielt die Partei Adolf Hitlers die NSDAP über 37% aller Stimmen.
1. Krisenjahre der Weimarer Republik
| 1919 | Ausgangslage für die Wirtschaft:
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| 1920 |
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| 1921 |
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| 1922 | Abkommen mit der Sowjetunion über:
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| 1923 |
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| 1924 |
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| 1925 |
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| 1927 |
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1.1. Die Aussenpolitik der Weimarer Republik
Die Aussenpolitik hatte zum Ziel, dass der Versailler Vertrag revidiert und das die Souverinität Deutschland wieder hergestellt wird, ausserdem sollten die Reparationsleistungen vermindert oder aufgehoben werden.
| 17. April 1922 | Rapollo-Vertrag – Parallel zu einer Wirtschaftssicherheitskonferenz in Genua, zu der Deutschland und die Sowjetunion ausgeladen wurden, verhandelten Delegationen dieser beiden Länder unweit von Genua eine wiederaufnahme der Wirtschaftsbeziehungen. Deutschland ist somit das erste kapitalistische Land das mit einem sozialistischen Beziehungen anführt. |
| 5.-16. Oktober 1925 | Locarno – Sicherheitskonferenz, Frankreich-Deutschland-Belgien beschliessen eine gewaltfreie Veränderung der gemeinsamen Grenzen. Zusicherung der Aufnahme in den Völkerbund und einem ständiger Ratssitz. |
| 8. September 1926 | Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund. Beschluss des Moskauer Vertrages -> Erneuerung des Vertrages aus Rapollo. |
| 4. Mai 1929 | Der Young-Plan tritt in Karft – er soll die Rückzahlung der Reparationsleistungen erleichtern. Die Rückzahlung wird mit 112 milliarden Goldmark beziffert und auf eine Dauer von 58 Jahren festgelegt. |
| 25. Oktober 1929 | Nach dem “Schwarzen Freitag” an der New Yorker Börse markiert den Anfang der Weltwirtschaftskrise. Auslandskredite werden aus Deutschland abgezogen. Die Arbeitslosigkeit und die Firmenschließungen steigen deutlich an. |
| 16. Juni 1932 | Neuregelung der Reparationen auf einer internationalen Konferenz in Lausanne. Die Reparationsverpflichtungen werden Deutschland erlassen, einzig sollte eine einzige Abschlußrate gezahlt werden. Der Dawes und Young Plan bleiben jedoch bestehen. |
2. Wahlen zur Nationalversammlung
Die hohe Wahlbeteiligung von 83% der Berechtigten, zum ersten mal auch Frauen, befähigte die Sozialdemokraten (SPD) mit 165 Mandaten zur Regierungsbildung. Jede Partei dessen Wahlergebnis größer 1% beträgt kann einen Abgeordneten in den Reichstag entsenden, eine fünfprozent-Hürde gab es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht. Der Reichstag und Reichstag müssen sich bei der Gesetzgebung einigen.
Im Reichsrat sind alle Parteien und im Reichstag sind die Abgeorneten der einzelnen Länder föderal vertreten. Die Mitbestimmung im Reichstag ist stark eingeschränkt.
2.1. Die Verfassung der Weimarer Republik
DIAGRAMM ALS BILD FOLGT IN KÜRZE…
2.2. Der Reichspräsident
Der Reichspräsident ernennt und entlässt den Reichskanzler, er hat den Oberbefehl über das Heer, er stellt höchste Beamte und Richter für das Reichsgericht ein. Er besitzt die Macht den Reichstag aufzulösen, jedoch nur wenn die öffentliche Ordnung bzw. Sicherheit gefährdet ist. Das Volk wählt ihn auf sieben Jahre. Er hat die gleiche Macht wie ein früherer Kaiser weshalb man ihn auch als “Ersatzkaiser” bezeichnet. Aufgrund der hohen Machtfülle besteht die Gefahr des Machtmissbrauchs.